Der Brief an 34 Gemeinden

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An die betroffenen Gemeinden

Sehr geehrte Gemeindeverwaltungen!
Die „Aktion Heimat“ hat die letzten drei Jahre immer wieder auf die großen Probleme durch den sogenannten „Ausverkauf der Heimat“ hingewiesen und energische Maßnahmen gefordert. Auch verschiedene betroffene Gemeinden haben dies gefordert und unterstützt.Im Juli 2013 wurde dann schließlich vom Landtag eine entsprechende Gesetzesänderung mit Art. 79/ter im Landesraumordnungsgesetz eingefügt. Dieser besagt, dass Gemeinden, in denen mehr als zehn Prozent des gesamten Wohnungsbestandes nicht für Ortsansässige genutzt werden, innerhalb eines Jahres den für die Ortsansässigen vorzubehaltenden Anteil der neuen oder umgewidmeten oder durch Ablauf der Bindungsfrist frei werdenden Baumasse festlegen können. Dabei kann die Konventionierungspflicht bis auf 100 Prozent angehoben werden.

Dieses Instrument scheint eine wirksame Maßnahme gegen den Ausverkauf von Wohnungen an Provinzfremde zu sein, allerdings hängt es vom Willen der jeweiligen Gemeinde ab, inwieweit sie sich selbst engagieren will. Diese Form der Eigenverantwortung muss jetzt wahrgenommen werden, ansonsten ist es nicht glaubhaft, wenn bisher über die Nichtzuständigkeit gejammert wurde. Deshalb rufen wir die Gemeindeverwaltungen auf, dringend diese Möglichkeit im Interesse der ortsansässigen Bürger zu nutzen und entsprechende Beschlüsse zu fassen. Wenn auch derzeit der Immobilienverkauf aufgrund der Wirtschaftskrise etwas stagniert, so können wir sicher sein: Die nächste Welle des Ausverkaufs kommt bestimmt.

Die ASTAT-Statistik von 2013 spricht bezüglich Zweitwohnungen eine klare Sprache: Es gibt Gemeinden, wo der Anteil der Zweitwohnungen auf alle Wohnungen Höchstwerte aufweisen, wie in Welschnofen (58 %!!) oder in Corvara (52 %). Insgesamt gibt es in Südtirol fast 13.000 Zweitwohnungen.Hier einige Zahlen von verschiedenen Gemeinden:

Abtei 601 Zweitwohnungen
Welsberg 309
Innichen 423
Ritten 513
Corvara 488 (52%)
Toblach 475
Welschnofen 927 (58%)
Kastelruth 786

Gerade im Hochpustertal ist der Ausverkauf der Heimat ein brennendes Thema; immer mehr Jugendliche können sich keine eigene Wohnung mehr leisten. Die stark aufgeblähten Immobilienpreise sind in der derzeitigen Krisenlage völlig überzogen und deshalb für die einheimische Bevölkerung nicht zumutbar. Immer häufiger müssen junge Paare ins benachbarte Osttirol abwandern, weil sie in ihrer angestammten Heimatgemeinde keine passenden Wohnungen finden. Diese Abwanderungen sind nicht nur für die Betroffenen selbst sehr schmerzhaft, geht damit doch auch ein Stück Heimatbindung verloren, sondern vor allem für die Gesellschaft, die damit einen wirtschaftlichen und gesellschaftlichen Werteverlust hinnehmen muss.

Die Zukunft unserer Jugend, die Fortentwicklung unserer Tradition, die Entwicklung unseres Tourismus, die Solidargemeinschaft unserer Wohnorte stehen auf dem Spiel – die Gemeindepolitik ist gefordert, jetzt endlich gesetzgeberisch einzugreifen!

Sehr geehrte Gemeindeverwaltung, auch in Ihrer Gemeinde liegt der Anteil der Zweitwohnungen über 10%. Deshalb bitten wir Sie nun, uns über den Stand ihrer Aktivität zu informieren und uns diesbezüglich gefasste Beschlüsse (digital) zukommen zu lassen. Wir bedanken uns dafür.

Mit freundlichen Grüßen
Claudia Plaikner – Heimatpflegeverband Bezirk Pustertal
Albert Willeit – Heimatpflegeverband Bezirk Pustertal
Haymo Laner – Schützenbezirk Pustertal
Elmar Aichner – ASGB

16. Jänner 2014.

Zur Information: Auszug aus dem Landesraumordnungsgesetz – Art. 79/ter (Wohnbau für Ortsansässige)
(1) Der Wohnbau für Ortsansässige dient zur Deckung des Wohnbedarfes der ortsansässigen Bevölkerung. Aufgrund einer spezifischen Analyse des Wohnungsbedarfes der ansässigen Gemeindebevölkerung und des Angebotes an Wohnungen im Gemeindegebiet kann die Gemeinde in ihrem Bauleitplan die Wohnungen, die neu errichtet werden können und gemäß den geltenden Bestimmungen konventioniert werden müssen, den Ortsansässigen vorbehalten. Die Gemeinden, in denen mehr als zehn Prozent des gesamten Wohnungsbestandes, ausgenommen die für die Privatzimmervermietung oder Urlaub auf dem Bauernhof verwendeten Wohnungen, nicht für Ortsansässige genutzt werden, legen innerhalb eines Jahres ab Inkrafttreten dieses Artikels den im Gemeindegebiet zu konventionierenden und den Ortsansässigen vorzubehaltenden Anteil der neuen oder umgewidmeten oder durch Ablauf der Bindungsfrist frei werdenden Baumasse fest. Dabei können die Gemeinden in Abweichung zu den Bestimmungen dieses Gesetzes die Konventionierungspflicht bis auf 100 Prozent anheben. Die Gemeinden erlassen eine Verordnung, in der die Einhaltung und Überwachung geregelt wird. Bei Besetzung dieser Wohnungen kommen die Regelungen laut Artikel 79 Absätze 7 und 10 und die darin vorgesehenen Geldbußen zur Anwendung.
(2) Als Ortsansässige im Sinne dieses Artikels gelten all jene Bürger, die im Gemeindegebiet seit mindestens fünf Jahren ununterbrochen ihren meldeamtlichen Wohnsitz haben. Diesen sind jene Personen gleichgestellt, die vor ihrer Abwanderung für mindestens fünf Jahre ihren Wohnsitz in der Gemeinde hatten und in den AIRE-Listen eingetragen sind.

ASTAT: 12.963 Ferienwohnungen in Südtirol

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Bozen – Das Landesinstitut für Statistik (ASTAT) veröffentlicht die Daten zu den Zweitwohnungen für touristische Zwecke in Südtirol.

Hier geht’s zum PDF-Link

Im Jahr 2012 zählt man insgesamt 12.963 Zweitwohnungen mit einer mittleren Nutzfläche von 65,48 m². Mehr als die Hälfte aller Zweitwohnungen (58,1%) gehört italienischen Bürgern (ohne Südtiroler), 24,5% den Südtirolern und 14,1% befinden sich im Eigentum von bundesdeutschen Bürgern.

 

Die Verbauung und Betonierung geht grenzenlos weiter, vielleicht etwas langsamer durch die Baukrise, aber es wird trotzdem noch zu viel bebaut und vor allem zu viel spekuliert.
Die Wohnungspreise sind in Südtirol immer noch viel zu hoch, zu viel wird dem freien Markt überlassen.
Das Wohnen muss wieder zu einem erträglichen Preis angeboten werden.

Aufruf: Wir brauchen EURE Unterstützung!!!

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Bitte helft mit und unterschreibt auf change.org unsere Resolution :

http://www.change.org/de/Petitionen/s%C3%BCdtiroler-landesregierung-wir-fordern-ein-sinnvolles-raumordnungsgesetz

Riccardo dello Sbarba: Raumordnungs-Skandal

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(Facebook 28.05.2013) – Morgen behandelt die Gesetzgebungskommission die Artikel über die Gewerbezonen: Ein Freibrief für Spekulation und Bodenverbrauch.

Die Bestimmungen, die Landesrat Widmann in das Raumordnungsgesetz einrücken will, schaden der Planung, dem öffentlichen Interesse und geben dem Privatinteresse und dem freien Markt Vorfahrt.

In den letzten 20 Jahren sind überall im Lande Gewerbezonen und Produktionshallen aus dem Boden geschossen. Viele dieser Bauten wurden aus Spekulationsgründen errichtet (Tremonti-Gesetz). Das Ergebnis liegt vor aller Augen: Allein in der Industriezone Bozen gibt es 98.000 m2 und 110 leer stehende Produktionsgebäude, insgesamt also 150.000 m2 Hallen. Eine Politik, die Verschwendung bekämpft, muss vor allem auf die Nutzung dieses weitgehend verschwendeten Bauvolumen abzielen.

Morgen, am 29. Mai 2013, wird die 2.Gesetzgebungskommission des Landtags verschiedene schwer wiegende, von LR Widmann eingebrachte Artikel behandeln. Seine Vorschläge zum Raumordnungsgesetz geben die Nutzung des Bodens völlig frei, um sie dem privaten Interesse und der Logik des Marktes zu unterwerfen. Diese Artikel sind unbedingt zu eliminieren!

WORUM GEHT ES DABEI?

Bisher war die Verwirklichung einer Gewerbezone das Ergebnis einer Entscheidung der jeweiligen Gemeinde oder des Landes. Sie orientierte sich am öffentlichen Interesse und an einer organischen Entwicklung des Territoriums.
Die öffentlichen Körperschaften entschieden nach einem Weg technischer Überprüfung und öffentlicher Beteiligung. Anschließend, nach Genehmigung einer Zone, enteigneten sie die Liegenschaften um einen um 25-30% unter dem Marktwert liegenden Preis. Schließlich wurden die Grundstücke den Unternehmen zugewiesen, die ein Recht auf Gesuchstellung hatten. Die Erschließungskosten gingen zu Lasten von Unternehmen und Privatbesitzern.

Die von Landesrat Widmann vorgeschlagenen Artikel stellen diese Norm völlig auf den Kopf:

  • Es findet keine Enteignung von Grundstücken mehr statt, sondern ein Ankauf zu Marktpreisen seitens der Gemeinde, mit einem Aderlass der öffentlichen Kassen und stattlichen Profiten für die Besitzer.
  • Die Schaffung neuer Gewerbezonen ist nicht mehr das Ergebnis öffentlicher Planung, sondern wird der „Privatinitiative“ anvertraut. Die künftigen Gewerbezonen werden durch die Grundeigentümer selbst verwirklicht, um eigene oder andere Unternehmen anzusiedeln. Der Gemeinde verbleiben 45 Tage Zeit für die Entscheidung, nach der das Geschäft getätigt ist und das Projekt keine Genehmigung durch ein demokratisches Organ durchläuft. Wer den Gang der Verhältnisse in unseren Dörfern und Städten kennt, weiß, dass die Gemeinde unter starken Druck geraten wird seitens all jener, die auf mächtige politische Unterstützer von außen bauen können.
  • Das Genehmigungsverfahren wird umgeworfen: Es gibt keine zweifache Lesung mehr im Gemeinderat, keine Einwände von Bürgern und technische Bewertungen. Wenn die Gemeinde (ob Rat oder Ausschuss, wird nicht präzisiert, leicht vorstellbar, wer zum Zuge kommt) zustimmt, wird der Plan einer „Spezial-„ Kommission von sieben Mitgliedern zugeleitet, wovon satzungsgemäß vier Personen dafür sein dürften: Bürgermeister und Bezirksgemeinschaft (die bereits zugestimmt haben), BLS und Assessorat für Industrie (die die Schaffung einer Gewerbezone unterstützen). Sogar der Vorsitz wird einem Vertreter von LR Widmann anvertraut. Die Zustimmung durch diese Kommission ist endgültig und „ersetzt jede andere Genehmigung, Gutachten, Vidierung, Einverständniserklärung oder Konzession.“ Der Plan passiert nicht einmal die Gemeindebaukommission.
  • Die Kosten für die Erschließung sind nicht mehr zu Lasten von Unternehmen und Privaten, sondern der öffentlichen Körperschaften (und damit der Allgemeinheit) zu einem Vergütungssatz, den die Landesregierung fest legt; leicht vorstellbar sind die Gunstkonditionen, die den „Freunden der Freunde“ zugeschanzt werden!
  • All dies gilt auch für die Erweiterungen und Änderungen der bestehenden Produktionszonen.

Es handelt sich um schwer wiegende Normen, die in keinem anderen Land Europas existieren und die jeder raumordnerischen Planung Hohn sprechen.
Der „Rat der Gemeinden“ hat sich bereits entschieden dagegen ausgesprochen.
Als Vertreter der Grünen in der Gesetzgebungskommission werde ich mit allen Mitteln für die Streichung einsetzen.

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Raumordnung, LROG-Novelle. Das letzte Aufgebot (aus salto.bz)

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salto.bz, 24.05.2013 – Mit der Behandlung in der 2. Gesetzgebungskommission nimmt die letzte Raumordnungsreform der Ära Dunrwalder Form an. Klar ist: Der große Wurf muss in der kommenden Legislatur folgen.
Von Susanne Pitro

Komma für Komma wurde am Donnerstag in der 2. Gesetzgebungskommission die Abänderungen durchgearbeitet, die zumindest von der Landesregierung als Entbürokratisierung und Beschleunigung der Raumordnungsverfahren verkauft werden. Nicht nur die Opposition, sondern auch der Heimatpflegeverband oder der Dachverband für Umweltschutz fahren dagegen heftige Geschütze gegen den Gesetzentwurf 166/13 auf. „Das Urbanistikgesetz ist ein Dschungel, aber diese Reform ist ein Dschungel zum Quadrat“, meint der stellvertretende Vorsitzende der Gesetzgebungskommission Riccardo Dello Sbarba.

Auch inhaltlich sehen die Kritiker des Gesetzesenturwrfes jede Menge Nachbesserungsbedarf: Die Mitsprache des Umwelt- und Landschaftsschutzes werde weiter beschnitten, die Möglichkeiten für Spekulationen im landwirtschaftlichen Grün weiter erhöht und die Planungsmöglichkeiten der Gemeinden eingeschränkt. Vor allem die am Mittwoch genehmigte Abänderung, dass Vorschläge und Abänderungen zu Bauleitplänen künftig nicht mehr von Gemeinderäten, sondern den Ausschüssen eingeleitet werden, wird allgemein als weitere Schwächung der Gemeinderäte kritisiert. „Denn der Bauleitplan ist ein wesentlicher Teil der Dorf- und Stadtentwicklung und hier sollte der Gemeinderat von Beginn an miteingebunden werden“, sagt Albert Willeit vom Heimatpflegeverband.

Kompatscher: “Gemeinderäte werden aufgewertet”

Ein Punkt, in dem Gemeindenverbandspräsident Arno Kompatscher klar widerspricht: „Diese Abänderung ist eine absolute Aufwertung der Gemeinderäte“, sagt er. Denn bisher werde der Gemeinderat zwar zu Beginn mit Bauleitplanänderungen befasst. Doch alle Einwände von Bürgern, der Landesraumordnungskommission und der Landesregierung bekomme er nicht mehr zu Gesicht. „So wird am Ende oft eine Bauleitplanänderung beschlossen, die vollkommen anderes aussieht als sie der Gemeinderat anfangs beschlossen hat.“ Mit dem neuen System würde das Gemeindegremium dagegen erst dann befasst, wenn die Stellungnahmen von Bürgern oder Verbänden sowie der Landesraumordnungskommission vorliegen. „Dadurch erhält er viel mehr Elemente für eine fundierter Entscheidung“, ist der Gemeindenverbandspräsident überzeugt.

Doch auch im 25 Seiten dicken Gutachten des Gemeindenverbandes finden sich jede Menge Abänderungsvorschläge zum Gesetzesentwurf. Das heftigste Veto erheben die Gemeindeverwalter gegen die vorgesehene Bestimmung, bei der Ausweisung von Gewerbezonen ein gesondertes Genehmigungsverfahren vorzusehen. Dieses sollte privaten Eigentümern bei Ansuchen einen Rechtsanspruch auf eine Entscheidung durch den Gemeinderat einräumen. „So etwas gibt es in ganz Europa nicht und wäre gerade in der derzeitigen Situation äußerst gefährlich“, sagt Kompatscher. Denn bereits heute würden die unsinnigsten Vorschläge für die Ausweisung von Gewerbegrund an die Gemeinden herangetragen. Sollte hier ein privates Antragsprinzip greifen, drohe tatsächlich eine Aushebelung. „Wo Bauzonen entstehen, muss in jedem Fall ein Hoheitsakt der Gemeinden bleiben.“ Sofern dies garantiert sei, sieht Kompatscher auch wenige Probleme, dass nun in Gewerbezonen direkt Grund gekauft werden kann. “Denn das alte System der Enteignung und Zuweisung von Gewerbeflächen gibt es wirklich fast nur mehr in Südtirol.”

Seriöse Reform braucht zwei bis drei Jahre

Was auch immer die vielen Abänderungsanträge bringen, die am kommenden Mittwoch noch in der Gesetzgebungskommission sowie dann im Landtag eingebracht werden können: Fest steht schon jetzt, dass die letzte Reform dieser Legislatur keineswegs zur lange versprochenen Vereinfachung und Entflechtung des Urbanistikgesetzes führen wird, in dem sich „viele Bittgänge und Sprechstunden der Ära Durnwalder spiegeln“, wie Heimatpfleger Albert Willeit meint. Das steht auch für Landeshauptmannanwärter Arno Kompatscher außer Zweifel. „Nicht nur das Raumordnungsgesetz gehört komplett neu geschrieben, sondern parallel dazu auch das Landschaftsschutz- und Forstwirtschaftsgesetz“, sagt er. Da eine seriöse Reform jedoch sicher zwei bis drei Jahre in Anspruch nehme, kann er insgesamt mit der aktuellen kleinen Reform leben. „Denn so können in der Zwischenzeit zumindest einige Rechtsunsicherheiten ausgeräumt und vor allem die Verfahrensdauern verkürzt werden, die derzeit wirklich wirtschaftshemmend sind.“

24.05.2013,

Vertragsurbanistik, ja aber…

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( Dolomiten, 22. Mai 2013 )

Raumordnungsnovelle: Landesregierung nimmt zwei Drittel der Gemeinden -Änderungswünsche an
Bozen (lu). Kräftemessen rund um die Urbanistkreform:,,Zu zwei Drittel haben wir die Änderungsanträge des Rates der Gemeinden angenommen bzw. einen Kompromiss gefunden. Zu einem Drittel mussten wir Nein sagen“, so Landeshauptmann Luis Durnwalder nach der Verabschiedung des Entwurfes.
Raumordnungslandesrat Elmar Pichler Rolle führte die Punkte aus, zu denen die Landesregierung Nein gesagt hat. ,,Obwohl ja noch die Behandlung des Entwurfs in Gesetzgebungskommission und Landtag ansteht“, so Pichler Rolle vorweg. Mit dem neuen Entwurf sollen die Gemeinden dem Land jährlich mitteilen, wieviel Fläche verbaut wurde. ,,Dann soll ein nicht verbindlicher Richtwert der verbaubaren Fläche pro Gemeinde erstellt werden. Die Gemeinden sagen, das sei nur Bürokratie, wir wollen dagegen endlich konkrete Zahlen“, so Pichler Rolle.
Mittels Durchführungsplänen soll das Problem der Gebäudeabstände umschifft werden. Der Rat der Gemeinden wollte selbst für Einzelgebäude wie für Zonen, die größer als 5000 Quadratmeter sind, das Problem mit Durchführungsplänen lösen. ,,Das haben wir nicht akzeptiert, sondern nur den Mittelweg für Zonen mit bis zu 5000 Quadratmetern“, sagt der Urbanistiklandesrat.
Auf Halbweg begegnen sich Land und Gemeinden bei Änderungsverfahren zum Bauleitplan der Gemeinde. Das Land wollte, dass sechs Monate vor Gemeinderatswahlen keine Bauleitplanänderungen mehr durchgeführt werden dürften. Auf Antrag der Gemeinden wurde dieser Zeitraum auf drei Monate herabgesetzt. Dafür dürfen im Zweijahreszeitraum nur drei statt geforderten sechs Verfahren zur Bauleitplanänderung auf den Weg gebracht werden.
Was die Vertragsurbanistik betrifft, müssen derartige Verträge in direktem Zusammenhang mit Bauleitplan oder Durchführungsplan stehen und nicht – wie vom Rat der Gemeinden gefordert – als Haushaltsmaßnahme daherkommen, sprich eine gewisse Maßnahme wird mit einem Raumordnungsvertrag gegenfinanziert.
Bei der Verdichtung einer Auffüllzone, bei dem bis zu 1250 Kubikmeter Wohnraum geschaffen werden kann, muss der Bauherr nicht 30 Prozent des Schätzwertes des Grundes als Obulus an die Gemeinde entrichten. Auch mit dieser Forderung ist der Rat der Gemeinden untergegangen. 
Bausparen und Dorfkern sanieren
Spare in der Zeit, so baust du in Hinkunft mit Hilfe des Landes leichter deine eigenen vier Wände. So in etwa könnte das Ansinnen der Landesregierung mit ihrem Gesetzentwurf zum Bausparen auf den Punkt gebracht werden. Am kommenden Montag soll der Entwurf, in dem auch die Dorfkernsanierung untergebracht ist, verabschiedet werden. Der Entwurf der Landesregierung sieht eine Kombination aus einem Ansparen im Zusatzrentenfonds, Landesbeiträgen sowie einer Bürgschaft des Landes vor. ,,Durch diese Kombination bekommen auch junge Leute die Chance, schon früh genügend Kapital beisammen zu haben, um sich eine eigene Wohnung leisten zu können“, sagt der Landeshauptmann Luis Durnwalder. Viel werde nach der Verabschiedung des Gesetzes per Durchführungsbestimmung geregelt.
Mit dem Entwurf verankert ist auch die Dorfkernsanierung. Sie sieht eine Reihe von Vorteilen für Bauherren vor. Gemeinden oder Baufirmen sollen bei der Sanierung alter Gebäude in den Zentren dadurch gefördert werden, dass die staatlichen Steuerabschreibungen auf Sanierungen vom Land vorgestreckt werden. ,,Anstatt diese Summen also in zehn Jahren von der Steuer absetzen zu können, würden wir sie den Bauherren vorab auszahlen, mit den Absetzbeiträgen müsste das zinslose Darlehen dann zurückgezahlt werden“, so Durnwalder. Falls nicht ,,nur“ saniert wird, sondern auch energetische Maßnahmen getroffen werden, greift als zweiter Anreiz zudem der dafür vorgesehene Kubaturbonus. Wer hingegen eine solche Zentrumswohnung kauft, soll 30.000 Euro mehr Wohnbauförderung erhalten als üblich.

Pressemitteilung Aktion Heimat

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Wir geben unserer Enttäuschung über den vorliegenden Entwurf einer Neufassung des LROG und im

Speziellen des Art. 79/ter Ausdruck.

Es fehlt weiterhin an der nötigen Klarheit, sodass auch in Zukunft keine tiefgreifender Maßnahmen
gegen den fortschreitenden Ausverkauf der Heimat zu erwarten sind.
Wir empfehlen der Gesetzgebungskommission, die Materie nicht wie vorgesehen schon am 22. des Monats zu behandeln, sondern sich vorher ausführlich unter anderem mit den schriftlichen Änderungsvorschlägen von Aktion Heimat bzw. des Heimatpflegeverbandes und des Schützenbundes zu beschäftigen!

DIE VERANTWORTLICHEN VON AKTION HEIMAT

18.05.2013

Auge auf konventionierte Wohnungen

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Dolomiten, 14.Mai 2012
Ausverkauf der Heimat: Landesregierung setzt Kontrollagentur ein -Durnwalder: Abschreckung zeigt Wirkung -Plitzner Direktor
Bozen (hof). Eine Wohnung im Gadertal, offiziell konventioniert, inoffiziell eine Goldgrube für den Besitzer, der dort Touristen um teures Geld beherbergt: Solchen Missbrauchsfällen will das Land den Kampf ansagen und richtet künftig einen scharfen Blick auf diese Immobilien. Eine Agentur wird die Kontrollen übernehmen und auch Anzeigen erstatten – die Landesregierung hat gestern grünes Licht dafür gegeben.
Die Agentur hat künftig dafür zu sorgen, dass wer die vielen Vorteile des konventionierten Wohnbaus in Anspruch nimmt, auch die damit einhergehenden Verpfichtungen einhält. Dazu zählt etwa die Einschränkung, dass solche Wohnungen nur an Ortsansässige vermietet oder verkauft werden dürfen. ,,Leider sind Missbräuche an der Tagesordnung“,sagt Landeshauptmann Luis Durnwalder. ,,Auch weil die Gemeinden, die eigentlich dafür zuständig wären, bisher nicht die Kraft gehabt haben, die Kontrollen durchzuführen.“ Gemeinsam mit dem Gemeindenverband ist daher die Idee einer eigenen Kontrollagentur geboren worden. Deren gesetzliche Grundlage war vor einigen Wochen geschaffen worden. Die Landesregierung hat nun das Statut gutgeheißen. Zudem wurden auch die Agenturgremien besetzt. So wird Albert Plitzner, der Leiter der Prüfstelle des Landes, als Direktor über die Kontrollagentur wachen, während dem Leitungsgremium die Landesräte für Wohnbau -Christian Tomasini – und Raumordnung, Elmar Pichler Rolle, sowie der Präsident des Gemeindenverbands, Arno Kompatscher, angehören.
Durnwalder ist überzeugt, dass allein die Präsenz der neuen Agentur bereits abschreckende Wirkung haben wird. Auch der künftige Direktor Albert Plitzner ist dieser Auffassung. ,,Kontrolle kann das Problem aber alleine nicht lösen“, schränkt Plitzner ein. ,,Auch weil eine flächendeckende Kontrolle sehr schwierig sein wird.“
Wieviele Wohnungen kontrolliert würden, sei noch nicht absehbar. ,,Das hängt vom Personal ab, das dafür eingesetzt wird, aber auch von der Qualität der Datensätze.“ Plitzner geht davon aus, dass es Datenbanken gibt, in denen alle konventionierten Wohnungen aufscheinen. ,,Nach einem statistischen Prinzip kann man auswählen, wie man eine solche Kontrolle ansetzt und durchführt. Dann sieht man ihre Wirku ng .“ Auch die Verhängung von Strafen sei vorgesehen.

,,Stopp dem Flächenfraß“

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(Dolomiten, 6.Mai 2012)

,,Stopp dem Flächenfraß“

Heimatpflegeverband: Gegen die Verbauung, für ein umweltfreundliches Raumordnungsgesetz und die Erhaltung prägender Ortsbilder
Klausen (hof). ,,Das geltende Raumordnungsgesetz ist ein Flickwerk aus vielen Detailregelungen und Ausnahmen“, kritisiert der Obmann des Heimatpflegeverbandes, Peter Ortner auf der Jahresvollversammlung. ,,Eine neue Ausrichtung ist dringend notwendig. Mit der Raumordnung hängen viele Probleme zusammen: Ausverkauf der Heimat, Verbauung des landwirtschaftlichen Grüns und Flächenfraß“.
Zur 63. Jahreshauptversammlung lud der Heimatpflegeverband am Samstag in die Liebfrauenkirche auf Säben.
Neuer Gesetzentwurf ändert an Substanz nichts
Zu den zentralen Themen zählte dabei die Raumordnung (siehe dazu auch Kurzinterview). Der neue Gesetzentwurf der Landesregierung hat für Ortner keine Artikel, die die Anliegen der Heimatpfleger unterstützen könnten. ,, Darin enthalten ist nur eine Beschleunigung der Bürokratie, an der Substanz ändert sich nichts“, meint der Obmann. ,,Ein neues Denken ist erforderlich. Die Natur muss als Ganzes gesehen werden. Wir können nicht den Ast abschneiden, auf dem wir sitzen“. Die Raumordnung hänge auch mit dem Ausverkauf der Heimat zusammen. ..Wenn wir viel zu viel bauen, dann steht auch viel zu viel leer herum und dann gibt es viel zu viele Zweitwohnungen“. Da jetzt viele Konventionierungen nach und nach ausliefen, das heißt 20 Jahre verstrichen seien, bestehe die Gefahr, dass der Ausverkauf der Heimat noch verstärkt werde.
Die Heimatpfleger begrüßen es, dass sich auch der Bauernbund gegen eine übermäßige Verbauung des landwirtschaftlichen Grüns einsetze. Raffiniert werde mit den Regelwerken nach Schwachstellen und Schlupflöchern gesucht. ,,Leer stehende Wirtschaftsgebäude oder eine hobbymäßige Tierhaltung mit einigen Schafen, Hühnern und Pferden müssen als Argumente herhalten, um eine Villa im Grünen samt Ferienwohnungen zu rechtfertigen“, berichtet Ortner.
Hobby -Bauern profitieren von Hofaussiedelungen
Die vielen Hofaussiedelungen seien ein großes Problem. ,,Es gibt leider zu viele Hobby- Bauern, die davon profitieren“, sagt Ortner.  ,,Mit Hofaussiedelungen ist sorgsam umzugehen. Meist werden alte Hofgebäude abgerissen, die das Ortsbild prägen. An deren Stelle entstehen Allerwelts -Neubauten in meist unangepasster Form und größerer Dimension wie Kondominien“. Die Entscheidungsträger in Land und Gemeinden sollten dem endlich Rechnung tragen. Zum Thema Raumordnung hat der Verband eine Resolution verabschiedet (siehe eigene Meldung).
Dringenden Handlungsbedarf sieht Ortner auch beim Ensembleschutz: Plätze, Gassen, Gebäude mit Gärten und Parkanlagen, besondere Orts – und Landschaftsbilder seien unter Schutz zu stellen. ,,Die meisten Gemeinden haben die Ensembleschutz- Verzeichnisse erstellt, es fehlt jedoch die Umsetzung“, bemängelt der Obmann.
In aller Mundes ist zurzeit die Krise. Ortner kann dieser auch etwas Positives abgewinnen: ,,Wo weniger Geld zur Verfügung steht, wird auch weniger zerstört – wie etwa alte Bauernhöfe – sie bleiben dann erhalten.“  
,,Heimatpflege muss allen ein Anliegen sein“
Säben: Äbtissin ruft zu sorgsamen Umgang mit der Schöpfung auf
,, Heimatpflege ist uns ein Anliegen und muss eigentlich allen ein Anliegen sein“, betont Säbens Äbtissin Ancilla Hohenegger. Deshalb habe sie zugesagt, dass der Heimatpflegeverband seine 63. Jahreshauptversammlung in der Liebfrauenkirche auf Säben abhalten könne. Mit Natur und Schöpfung solle man versuchen umzugehen wie mit heiligem Altargerät, meinte die Äbtissin. Hohenegger ging in der Ansprache in der Kirche auf die Geschichte Säbens ein: ,,Wir stehen an einem Ort, von dem die Archäologen sagen, dass 4500 vor Christus Menschen sesshaft geworden sind, Lebensraum erobert, eine Bleibe geschaffen und Kultur gelebt haben“, Sr. Ancilla Hohenegger meinte, wer den Säbener Berg erwandert habe, könne ehrlichen Herzens sagen: ,, Die Urahnen und Generationen von Vorfahren waren Heimatschützer, Heimatgeber und Heimatpfleger“. Noch etwas Anderes sage dieser Ort – eine Botschaft die sehr entlaste: ,,Wir sind nicht die ersten, wir müssen Säben und die Welt nicht erfinden – und wir werden auch nicht die letzten sein. Wir sind eingebetet in die Generationen vor uns und die nachkommenden Generationen werden an dem weiterbauen, wofür wir uns gemüht haben“
Auf Säben war vor Jahren geplant, ein Evangelisierungszentrum von europäischer Wirkung entstehen zu lassen. Das Projekt wurde jedoch fallen gelassen. ,,Es war nicht unser Weg“, meinte die Äbtissin. Sr. Ancilla Hohenegger steht der Schwesterngemeinschaft auf Säben seit 1996 als elfte Äbtissin vor.
Vier Fragen an Heimatpflege -Obmann Peter Ortner
,,D“. Warum nimmt der Heimatpflegeverband das Raumordnungsgesetz ins Visier?
Peter Ortner: Das Raumordnungegesetz ist ein Dschungel an Detailbestimmungen. Diese Detailbestimmungen sind zum Teil sehr widersprüchlich. Es ist nicht transparent. Es ist unüberschaubar – zum Teil sogar auf Lobbies ausgerichtet. Mit so einem Instrument kann man nicht Raumplanung und Raumordnung betreiben. Wichtig wäre es, die Natur – und Kulturlandschaft zu erhalten und sanft zu erschließen. Mit der Raumordnung darf nicht nur Kubatur verbunden werden, wie es derzeit der Fall ist.
,,D“: Sondern?
Ortner: Da müssen auch andere Werte hinein wie Landwirtschaft, Landschaftsschutz, Ökologie und Heimat.
,, D“: Wo sehen Sie den größten Handlungsbedarf?
Ortner: Wir verbauen viel zu viel Grund. Ich bezeichne dies als eine Art Flächenfraß. Vor allem die Verbauung im landwirtschaftlichen Grün ist derart massiv in den vergangenen Jahrzehnten vorangetrieben worden, dass wir fast kein Bauland mehr haben. Wenn wir so weitermachen, ist in einigen Jahrzehnten alles versiegelt.
,,D“: Was sollte Ihrer Meinung nach dagegen unternommen werden?
Ortner. Alte Bausubstanz sollte saniert werden und leere Räume sollten genutzt werden. Wir lassen viel zu viel Altbausubstanz verkommen und verkümmern. Am Schluss muss man sie dann abbrechen. Wir nützen zum Beispiel auch viel zu wenig die leer stehenden Gewerbehallen aus.
Interview: Stephan Pfeifhofer
Resolution ,, Ausverkauf der Heimat“
Einstimmig hat der Heimatpflegeverband auf Säben eine Resolution mit elf Punkten verabschiedet- hier die wichtigsten:
Beschränkung des Ausverkaufs der Heimat auf höchtens seschs Prozent der Wohneinheiten als touristische Wohnungen. Der Wohnraum ist prinzipiell der einheimischen Bevölkerung vorbehalten.
Die Konventionierungen von Wohnungen muss beibehalten bzw. verstärkt werden
Bettenstopp für das Gastgewerbe, ausgenommen in den strukturschwachen Gebieten.
Raumordnungsverträge – sofern notwendig – sollen von einem unabhängigen Gremium auf ihr ,,öffentliches Interesse“ begutachtet werden.
Keine neuen Zonen auf der grünen Wiese. Nach wie vor stünden viele ,,Tremonti -Hallen“ leer.
Der Ensembleschutz soll angemessen finanziert werden
Sanierungen sind beim Bauen zu bevorzugen.

PM Aktion Heimat zu fortschreitendem Ausverkauf

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Faltblatt Ausverkauf  2012-1

Die ,,Aktion Heimat“ begrüßt den Beschluss der Südtiroler Landesregierung, eine Landesagentur einzusetzen, welche alle konventionierten Wohnungen kontrollieren und eventuellen Missbrauch aufzeigen soll. Das ist ein wichtiger und richtiger Schritt gegen den Ausverkauf der Heimat. Erst wenn flächendeckend kontrolliert wird, könne man den Missbrauch auch quantifizieren und Gegenmaßnahmen ergreifen.

Anlässlich unseres Treffens mit Regionalassessorin Dr. Martha Stocker am 05.04.2013 wurde bekräftigt, dass wie in Nordtirol eine Höchstgrenze von 8 % an Freizeitwohnsitzen im neuen Raumordnungsgesetz vorgesehen werden soll, denn zu viel wurde schon verkauft. Die ASTAT–Statistik von 2011 spricht diesbezüglich eine klare Sprache: Es gibt Gemeinden, wo der Anteil der Zweitwohnungen auf alle Wohnungen Höchstwerte aufweist, wie in Welschnofen (57 %) oder in Corvara (52 %).

Gerade im Hochpustertal ist der Ausverkauf der Heimat ein brennendes Thema; immer mehr Jugendliche können sich keine eigene Wohnung mehr leisten. Die stark aufgeblähten Immobilienpreise sind in der derzeitigen Krisenlage völlig überzogen und deshalb der einheimischen Bevölkerung nicht zumutbar. Immer häufiger müssen junge Paare ins benachbarte Osttirol abwandern, weil sie in ihrer angestammten Heimat – Gemeinde keine passenden Wohnungen finden. Diese Abwanderungen sind nicht nur für die Betroffenen  selbst sehr schmerzhaft, geht damit doch auch ein Stück Heimatbindung verloren, sondern auch für die Gesellschaft, die damit einen wirtschaftlichen und gesellschaftlichen Werteverlust hinnehmen muss.

Ebenso muss die Vertragsurbanistik mit all den möglichen Spekulationen stark eingeschränkt werden. Letzthin wurden zahlreichen Kubatur-Deals über dieses Gesetz ermöglicht. Auch sollte die ,,ewige“ Bindung für konventionierte Wohnungen aufrecht bleiben. Es wurde festgestellt, dass nach dem Auslaufen der Konventionierungsbindung viele Wohnungen auf dem freien Markt verkauft worden sind.

Wir appellieren deshalb an alle verantwortlichen Entscheidungsträger den Ausverkauf der Heimat stark einzuschränken. Die EU – Gesetzgebung sieht die Niederlassungsfreiheit nicht in Gefahr, wenn lokale Grundbedürfnisse vordergründig sind. Unsere Jugend braucht dringend erschwingliche Wohnungen.  Die Aktion Heimat wird weitere Plakataktionen organisieren.

Aktion Heimat, 11.04.2013